Alles, was Sie über die Grunderwerbssteuer (ITP) auf Mallorca wissen müssen

Alles, was Sie über die Grunderwerbssteuer (ITP) auf Mallorca wissen müssen

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie auf Mallorca stößt man früher oder später auf den Begriff ITP – das steht für Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, also die Grunderwerbssteuer. Hier erfahren Sie, was es bedeutet und wer sie zahlen muss, wie hoch sie ist und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Was ist die ITP?

Die ITP ist eine Steuer, die beim Kauf einer gebrauchten Immobilie anfällt. Sie wird nicht auf Neubauten erhoben – dort kommen andere Steuern wie die Mehrwertsteuer (IVA) und Stempelsteuer zum Tragen.

Wer zahlt die ITP?

Die Steuer zahlt immer der Käufer der Immobilie. Wenn Sie also eine Wohnung oder ein Haus auf Mallorca kaufen möchten, sind Sie verpflichtet, die ITP zu bezahlen.

Wann muss die ITP bezahlt werden?

Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags hast man 30 Arbeitstage Zeit, die Steuer bei der Steuerbehörde der Balearen zu entrichten. Das geschieht über das sogenannte Modell 600.

Wie hoch ist die ITP?

Die Steuer wird nach einem progressiven Tarif berechnet – das bedeutet, je höher der Kaufpreis, desto höher der Steuersatz. Seit Anfang 2023 gelten folgende Sätze:

  • Bis 400.000 €: 8 %
  • 400.000,01 € bis 600.000 €: 9 %
  • 600.000,01 € bis 1.000.000 €: 10 %
  • 1.000.000,01 € bis 2.000.000 €: 12 %
  • Über 2.000.000 €: 13 %

Gibt es Ausnahmen oder Ermäßigungen?

Ja, für bestimmte Käufergruppen gibt es ermäßigte Tarife:

  • 2 % für Erstkäufer unter 36 Jahren, Menschen mit Behinderung und Familien mit mehreren Kindern, wenn die Immobilie maximal ca. 270.000 € kostet.
  • 4 % als Ermäßigung beim erstmaligen Immobilienkauf bis etwa 270.000 €, unabhängig von Alter oder Status.
  • 100 % Ermäßigung (also keine Steuer) für Erstkäufer unter 30 oder Menschen mit Behinderung beim Kauf ihrer ersten Wohnung bis ca. 270.000 €, unter bestimmten Voraussetzungen.

Beispielrechnung

Angenommen, Sie kaufen eine Wohnung für 450.000 €. Dann sieht die Steuerrechnung so aus:

  • Auf die ersten 400.000 € zahlt man 8 %, also 32.000 €.
  • Für die restlichen 50.000 € zahlt man 9 %, also 4.500 €.

Gesamtsteuer: 36.500 € (ca. 8,11 % des Kaufpreises)

Wichtig zu wissen:

  • Die Bemessungsgrundlage ist nicht immer nur der Kaufpreis. Manchmal wird der höhere Wert aus Kaufpreis oder Katasterwert als Basis genommen.
  • Wenn man die Steuer nicht rechtzeitig zahlst, können zusätzlich Säumniszuschläge und Zinsen anfallen.
  • Die ITP fällt nur beim Kauf von gebrauchten Immobilien an. Für Neubauten gelten andere Steuerregeln.

Wenn Sie eine gebrauchte Wohnung oder ein Haus auf Mallorca kaufen möchten, planen Sie die ITP unbedingt mit ein. Sie ist eine wichtige Zusatzkostenposition und muss innerhalb von 30 Arbeitstagen nach dem Kauf bezahlt werden.