Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie auf Mallorca stößt man früher oder später auf den Begriff ITP – das steht für Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, also die Grunderwerbssteuer. Hier erfahren Sie, was es bedeutet und wer sie zahlen muss, wie hoch sie ist und worauf Sie unbedingt achten sollten.
Was ist die ITP?
Die ITP ist eine Steuer, die beim Kauf einer gebrauchten Immobilie anfällt. Sie wird nicht auf Neubauten erhoben – dort kommen andere Steuern wie die Mehrwertsteuer (IVA) und Stempelsteuer zum Tragen.
Wer zahlt die ITP?
Die Steuer zahlt immer der Käufer der Immobilie. Wenn Sie also eine Wohnung oder ein Haus auf Mallorca kaufen möchten, sind Sie verpflichtet, die ITP zu bezahlen.
Wann muss die ITP bezahlt werden?
Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags hast man 30 Arbeitstage Zeit, die Steuer bei der Steuerbehörde der Balearen zu entrichten. Das geschieht über das sogenannte Modell 600.
Wie hoch ist die ITP?
Die Steuer wird nach einem progressiven Tarif berechnet – das bedeutet, je höher der Kaufpreis, desto höher der Steuersatz. Seit Anfang 2023 gelten folgende Sätze:
Gibt es Ausnahmen oder Ermäßigungen?
Ja, für bestimmte Käufergruppen gibt es ermäßigte Tarife:
Beispielrechnung
Angenommen, Sie kaufen eine Wohnung für 450.000 €. Dann sieht die Steuerrechnung so aus:
Gesamtsteuer: 36.500 € (ca. 8,11 % des Kaufpreises)
Wichtig zu wissen:
Wenn Sie eine gebrauchte Wohnung oder ein Haus auf Mallorca kaufen möchten, planen Sie die ITP unbedingt mit ein. Sie ist eine wichtige Zusatzkostenposition und muss innerhalb von 30 Arbeitstagen nach dem Kauf bezahlt werden.